Mittwoch, 1. Oktober 2014

Hochbegabtes Kind und Schule

Ein extremer Fall zum Thema "Kindeswohl und Schulbesuch":

 Mutter verliert Sorgerecht


Der hier erwähnte Fall dürfte sehr komplex sein, und schwierig, weil die Mutter Hilfe von außen ablehnt. Da müsste man wissen, warum. Möglicherweise hat sie schlechte Erfahrungen gemacht, vielleicht lehnt sie die "Hilfe" ab, weil sie weiß, dass das einzige Ziel der Hilfe ist, ihren Sohn zum Schulbesuch zu zwingen. Vielleicht ist sie psychisch krank. Man kann das in diesem Fall von außen nicht beurteilen, und möglicherweise gibt es andere Gründe, die den Entzug des Sorgerechts rechtfertigen.

Trotzdem  ist es für mich erschreckend, mit welcher Hartnäckigkeit die deutschen Behörden an der Logik "Kindeswohl = Schulbesuch" festhalten. In vielen Fällen stimmt das sicher, aber wie überall im Leben gibt es auch hier Ausnahmen. Und es ist logisch, dass diese Ausnahmen besonders oft hochbegabte Kinder treffen, denn Schule richtet sich immer nach dem Mittelmaß! Wenn hochbegabte Kinder sich gegen einen Unterricht auflehnen, der ihrem Wesen nicht entspricht, dann wäre es die Pflicht des Staates dafür zu sogen, dass sie in einer anderen Weise unterrichtet werden. Das wäre dann ehrliche Sorge ums Kindeswohl!

Das Kind weiterhin in eine Situation zu zwingen, die unerträglich ist, dient nur dem Gesetz, niemals dem Kindeswohl.

PS.: In welchen anderen Ländern gibt es denn SCHUL-Pflicht? In Österreich gibt es jedenfalls nur Bildungs-Pflicht (der die Eltern auch zuhause nachkommen können).




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen